AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von BOXES



§ 1 Geltungsbereich


Nachfolgende Bestimmungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Inhaber des Unternehmens BOXES (nachfolgend auch Vermieter) und dem Fachmieter
(nachfolgend Mieter), der eine Verkaufsfläche zur Präsentation und zum Verkauf von Waren mietet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fachmieters werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsgegenstand


  1. Der Vermieter stellt dem Mieter die im Vertrag festgelegten Regal- oder Sonderflächen zur Präsentation von Waren gegen Entgelt während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
  2. Der Vermieter übernimmt die Verwaltung, den Verkauf der Waren gegen Zahlung einer monatlichen Pauschale lt. Vertrag. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr, dass die vom Mieter ausgestellten Waren verkauft werden.
  3. Der Verkauf findet ausschließlich zu den Geschäftszeiten von BOXES statt.

§ 3 Vertrag


  1. Durch die Unterzeichnung des Mietvertrages zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Vertrag unter Zugrundelegung dieser AGB zustande. Diese gelten auch für alle folgenden Vertragsabschlüsse und müssen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen dem Fachmieter und dem Käufer/Kunden zustande. BOXES fungiert beim Verkauf lediglich als Vermittler. Dementsprechend übernimmt BOXES keinerlei Gewährleistung für die verkauften Waren. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten im Fall von etwaigen Gewährleistungsansprüchen an den Kunden herausgegeben werden.
  3. Eine Untervermietung der Fläche oder Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.
  4. Vor Beginn bzw. bei Abschluss des Mietvertrages muss sich der Mieter durch einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder EU-Reisepass) identifizieren. Andere Dokumente (z.B. Führerschein o.ä.) werden nicht akzeptiert.

§ 4 Miete und Verkaufserlös


  1. Die Miete für die gemietete(n) Verkaufsfläche(n) ist grundsätzlich komplett vor Beginn des Mietverhältnisses für die gesamte Mietdauer zu bezahlen.
  2. Der Verkaufserlös beim Verkauf von Waren des Mieters wird dessen Verkaufskonto gutgeschrieben. Die Überweisung auf das Konto des Mieters erfolgt zum Monatsende bzw. zum Ende des Mietverhältnisses, abzüglich eventuell noch anfallender Kosten (hierzu gehört auch das Porto bei Versandmietern). Die Abrechnung und Überweisung kann eine Woche dauern. Dem Mieter entstehen dadurch keinerlei Ansprüche. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
  3. BOXES verkauft in fremdem Namen und auf fremde Rechnung, daher ist der Mieter zur Abführung der gesetzlichen Umsatzsteuer verpflichtet, wenn er als Unternehmer gemäß §1 Abs.1, §2 Abs.1 UStG tätig ist und die angebotene Ware Teil seines Unternehmensvermögens ist. Er ist gesetzlich verpflichtet, nach den für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen den Verkaufserlös steuerlich zu erklären (Mehrwertsteuer, Gewerbe- bzw. Einkommenssteuer). Bei Fragen hierzu wendet er sich an einen Steuerberater; BOXES kann keinerlei rechtliche Auskünfte erteilen. Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er Eigentümer der Waren und damit einverstanden ist, dass BOXES auf Nachfrage der Finanzverwaltung im Besteuerungsverfahren offen legt, dass er Eigentümer der Waren bzw. etwaiger aus dem Warenverkauf bestehender Forderungen ist.
  4. Eine Erstattung des Mietzinses bei Nichtverkauf ist ausgeschlossen.

§ 5 Nutzung und Durchführung



  1. Der Mieter darf nur Waren präsentieren, deren Besitz und Veräußerung weder gegen geltende Rechtsvorschriften noch gegen die guten Sitten verstoßen. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages versichert der Mieter, dass die von ihm ausgestellte Ware frei von Rechten Dritter ist. Der Mieter haftet für sämtliche Ansprüche aus Verletzungen von Rechten Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechte) oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften (z.B. Steuerrecht, Jugendschutzgesetz o. ä.) durch die Präsentation seiner Waren. Dies gilt insbesondere für anfallende Bußgelder oder Rechtsverfolgungskosten. Der Vermieter behält sich vor, bei Verdachtsfällen die zuständige Behörden zu informieren und die gespeicherten Daten des Mieters an diese zu übermitteln.
  2. Ausdrücklich untersagt ist die Anmietung von Verkaufsflächen jeglicher Art für leicht verderbliche Waren sowie jegliche gefährlichen Gegenstände (leicht brennbare, entflammbare, toxische, ätzende...).
  3. Zusätzlich hat der Vermieter jederzeit das Recht, ohne Nennung von Gründen, die Annahme von Waren/Warengruppen abzulehnen. Gründe hierfür können sein: Konkurrenz zu Waren anderer Hersteller, Unverkäuflichkeit eines Artikels, Abweichung vom Gesamtkonzept usw.
  4. Der Verkauf von getragener Kleidung oder Schuhen ist nicht gestattet.

§ 6 Auszeichnung, Platzierung und Versicherung der Waren


  1. Der Fachmieter hat für die ordnungsgemäße Etikettierung seiner Ware zu sorgen. Der Mieter bestimmt den Preis und weist diesen auf dem Etikett aus. Jeder Artikel muss mit einem Etikett, beschriftet mit Verkäufer- und Artikelnummer und Preis, versehen werden. Gesetzliche Bestimmungen (wie z.B. Textilkennzeichnung, Inhaltsstoffe, Haltbarkeitsdaten etc.) sind einzuhalten. BOXES übernimmt hier keinerlei Haftung.
  2. Die Verwendung der Artikelliste ist verpflichtend.
  3. Wenn der Mieter seine Ware selbst in der zugewiesenen Verkaufsfläche platziert, ist darauf zu achten, die Mietfläche nicht zu überladen. Schäden durch Bruch sowie Diebstahl sind nicht versichert. Der Mieter haftet in vollem Umfang für von ihm verursachte Schäden an den Verkaufsfläche, Einrichtungsgegenständen oder Waren anderer Mieter. Der Vermieter behält sich vor, das Fach bei Bedarf umzudekorieren, Artikel an einen anderen Platz im Ladenlokal zu verbringen, wenn er es für nötig erachtet.
  4. Der Mieter allein bestimmt den Preis, sein Sortiment, kann Informationen zum eigenen Produkt gestalten, Eigenwerbung betreiben und Visitenkarten auslegen.
  5. Der Mieter kann seine Ware durch andere Produkte ergänzen oder austauschen, alles aber nur während der Ladenöffnungszeiten. Diese sind dem Aushang im Ladenlokal oder dem Internet unter www.boxes-erfurt.de zu entnehmen.
  6. Die präsentierten Waren sind im Rahmen der Betriebsinhaltsversicherung von BOXES gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden sowie Sturm und Hagel versichert. BOXES haftet nicht für entstandene Schäden, welche durch Diebstahl, Sachbeschädigung oder Vandalismus entstehen.

§ 7 Datenschutz


Im Rahmen der Vertragsdurchführung werden die geschäftlichen und persönlichen Daten des Mieters verarbeitet, genutzt und unter Verwendung von gängigen Sicherheitsmethoden gespeichert. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt und nur in berechtigten Fällen (z.B. Bestellung einer Ware) an Dritte weitergegeben. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter damit einverstanden. Änderungen der Daten sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.



§ 8 Beendigung der Mietzeit


  1. Das Mietverhältnis endet automatisch nach der im Mietvertrag vereinbarten Zeit (Mindestmietdauer: 1 Monat). Eine Vertragsverlängerung muss spätestens eine Woche vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit persönlich oder per E-Mail erfolgen. Der Mietzins ist bei einer Vertragsverlängerung sofort am Monatsersten des Folgemonats fällig. Er kann per Guthabenverrechnung, Überweisung oder in bar im Ladenlokal entrichtet werden.
  2. Der Vermieter behält sich vor, die Miete mit dem Verkaufserlös zu verrechnen, wenn der Zins nicht fristgemäß eingeht.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter bleibt unberührt. Wichtige Gründe liegen vor, wenn der Mieter trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder er seine Vertragsverpflichtungen in anderer Weise nachhaltig verletzt, z.B. bei Verstößen gegen §5.2
  4. Der Mieter hat am letzten Tag seiner Mietzeit die Verkaufsfläche bis spätestens Geschäftsschluss komplett zu räumen. Bei Versandmietern erledigt dies der Vermieter.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, seine Waren sofort nach Ende des Mietverhältnisses abzuholen. Räumt der Mieter seine angemietete Präsentationsfläche zum Ende der Mietzeit nicht selbst, wird die Räumung des Faches vom Vermieter durchgeführt und die Waren vorübergehend eingelagert. Die maximale Einlagerungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Einlagerung wird mit 2,50€ pro Woche berechnet und wird mit dem ersten Tag fällig. Schäden, die in dieser Zeit an der Ware entstehen, sind nicht mehr versichert.
  6. Erfolgt innerhalb der vierwöchigen Frist keine Abholung der Ware, geht diese in das Eigentum des Vermieters über und wird gemeinnützigen Vereinen übergeben oder der Verkaufserlös wird gespendet.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand


Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Erfurt vereinbart.

§ 10 Schlussbestimmungen


Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen greifen dann entsprechend die gesetzlichen Bestimmungen.

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